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Digitalsteuer – Scheitern kurz vorm Ziel

23.04.2019: Olaf Scholz verhindert deutsche Nationalsteuer: nach Informationen des Spiegel möchte der deutsche Finanzminister Olaf Scholz keine nationale (deutsche) Digitalsteuer und setzt stattdessen „aufs Prinzip Hoffnung“. Auch einem bayerischen Vorstoß erteilte Olaf Scholz eine Absage und setzt nun auf eine internationale Lösung mit Hilfe der OECD. Nach Informationen des Spiegel allerdings „mit ungewissem Ausgang“ .. weiterlesen ..

09.04.2019: Die französische Nationalversammlung (quasi das Unterhaus des französischen Parlaments) hat die Einführung einer Digitalsteuer beschlossen. Damit sollen die Umsätze großer internationaler Online-Konzerne in Frankreich besteuert werden. Auch Österreich hatte wenige Tage zuvor die Einführung einer Digitalsteuer in Österreich beschlossen.

Schon seit einigen Jahren gibt sie der Politik Diskussionsstoff. Besonders die EU will den Umsatz von Internetgiganten innerhalb Europas endlich besteuern. Bis Jahresende sollte eine stärkere Besteuerung im EU-Parlament beschlossen sein. Die rasche Einführung einer sog. Digitalsteuer ist nun aber gescheitert.

 

Die Digitalsteuer für GAFA-Konzerne ist schon lange im Gespräch. Die letzten Vorschläge sind gescheitert.

Digitalsteuer: Die Schlupflöcher

Kaum ein Unternehmen in Deutschland verdient so viel wie sie: Internetgiganten wie z. B. Google, Apple, Facebook und Co. Jeder einzelne von ihnen verbucht jährlich Umsätze in Milliardenhöhen. Doch Steuern zahlen sie kaum welche. Das ist nach Ansicht vieler nicht akzeptable und fair. Dennoch entspricht es dem geltenden Steuerrecht. Das wiederum besagt nämlich, dass Gewinne von ausländischen Unternehmen grundsätzlich nur dann im Inland zu besteuern sind, wenn sie auch dort eine dauerhafte Betriebsstätte haben. Dank dem bestehenden Steuerrecht, ist es Google und Co. aber möglich, einige Schlupflöcher zu nutzen. So sind z. B. digitale Unternehmen in der Lage den Markt auch ohne deutsche Niederlassung zu bedienen. Eine Besteuerung durch Deutschland ist dann also kaum möglich. Und erst recht nicht, wenn die Regierung nicht mit einer Steuer gegen individuelle Vereinbarungen, die es mit betroffenen Staaten geschlossen hat, verstoßen möchte.

Digitalsteuer: Inhalt und Ziele

Um diesen Zustand zu verändern, haben sich am 4. Dezember dieses Jahres 28-EU-Finanzminister in Brüssel getroffen. Dabei haben sich Deutschland und Frankreich auf einen gemeinsamen Kompromissvorschlag für eine besondere Digitalsteuer geeinigt.

Hierbei sollen große Anbieter von digitalen Dienstleistungen wie z. B. Google oder Facebook auf ihren Umsatz, welchen sie in Europa erzielen, eine sog. Digitalsteuer i. H. v. drei Prozent zahlen. Der Vorschlag der EU-Kommission auch auf den Verkauf von Nutzerdaten eine Steuer zu erheben wurde jedoch abgelehnt. Die neue Steuer soll bis März 2019 beschlossen sein und ab Januar 2021 in Kraft treten. Dieser Plan könnte jedoch noch geändert werden, sollte in der Zwischenzeit doch noch eine weltweite Einigung der Internetbesteuerung durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fallen.

Ziel dieser Steuer ist einerseits, dass Steuereinnahmen schneller in die Kassen der Staaten fließen und andererseits soll auf internationaler Ebene Druck aufgebaut werden. So erhofft man sich, dass bereits vorhandene Regelungen und Verordnungen endlich reformiert und an das digitale Zeitalter angepasst werden.

Digitalsteuer: Kritik und Ängste

Zu den Initiatoren der Idee zählt unter anderem der damalige deutsche Finanzminister Schäuble. Heute scheint die Bundesregierung jedoch vorsichtig Abstand zu dem Kommissionsvorschlag zu halten. Der Vorschlag aus Frankreich und Deutschland stößt allerdings auch bei den Partnern der Mitgliedstaaten auf Kritik. So kritisiert Spaniens Ministerin Nadia Calviño, dass der Vorschlag viel zu kurz greife. Außerdem dürfe man die Fairness bei der Besteuerung nicht außer Acht lassen.

Tatsächlich ist zu erkennen, dass die Digitalsteuer wegen des stark begrenzten Anwendungsbereich den europäischen Staaten nur sehr wenig Geld verschaffen wird. Sicher erscheint dabei allerdings der Anstieg des Verwaltungsaufwandes. Auch die Kritik an der Fairness scheint berechtigt. Unternehmen, die im In- oder Ausland schon voll besteuert werden, würden mit der Digitalsteuer doppelt zur Kasse gezogen.

Und über all dem steht die große Angst, andere Verhandlungspartner durch solche Maßnahmen wie z. B. eine Digitalsteuer im Welthandel zu provozieren. Deutschland, als exportorientierte Wirtschaft, wäre besonders davon betroffen.

Dennoch darf Deutschland hierbei nicht untätig bleiben. Man muss sich in Abstimmung mit den europäischen Partnern und den Handelspartnern wie China und den USA um eine Lösung bemühen. Allerdings lehnt ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten diese Steuer ab. Besonders Schweden, Finnland, Dänemark und Irland sind vehement gegen diese Art von Besteuerung. Selbst die deutsche Regierung hat noch Bedenken und hofft – trotz Vorschlag mit Frankreich – auf einen Beschluss des OECD. So würde die EU-Digitalsteuer dann doch nicht in Kraft treten.

Digitalsteuer: Besser Daten und Netzwerke besteuern

Aber ist denn eine Digitalsteuer überhaupt einstimmig möglich. Prinzipiell ja! Man müsste nur der Fokus verlegen. Dieser sollte daher eher auf den Erfolgsfaktoren der digitalen Wirtschaft liegen, d. h. auf Daten und Netzwerke.

Daten

Daten können ein Anknüpfungspunkt für eine Digitalsteuer sein. Sie sind notwendig, um Werbung zu produzieren oder um neue Produkte zu entwickeln. Mit der Generierung von Daten findet zum Teil die größte unternehmerische Wertschöpfung statt. Also warum nicht Daten besteuern?

Netzwerke

In enger Verbindung zu Daten stehen natürlich Netzwerke. Sie sind von maßgeblicher Bedeutung und Nutzen für die Geschäftsmodelle fast aller Unternehmen. Genauer: Netzwerke sind die Erfolgschancen für Unternehmen. Sie garantieren Zugriff auf Daten und Nutzer. Ob Online-Werbung oder Vermittlerdienste – selbst Google zahlt laut Medienberichten ca. neun Milliarden Dollar, um auf Apple-Produkten die Standard-Suchmaschine zu sein.

Fair, oder nicht?

Folgt man nun diesem Ansatz, muss man sich als Nächstes fragen, welche Teile des Gesamtgewinns dann jeweils auch auf die Daten und Netzwerke eines Unternehmens entfallen. Denn nur so kann man schließlich diese Zahlen besteuern. Aber genau hier wird es eben schwierig: Die Bewertung dieser beiden Faktoren ist schon lange Streitthema in der Politik. Selbst wenn man sich auf eine passende Umsetzung einigt, kann man das Thema „Fairness“ nie ganz bedienen. Denn es wird auch hier nicht ohne Ausnahmeregelungen und vereinfachten Annahmen gehen. Zudem müssten Schwellenwerte festgelegt werden. So ist nicht jeder, der im Ausland produziert, in Deutschland vertreibt und eine lokale Marktstudie vorlegt, gewinnsteuerpflichtig.

Fazit

Es ist gut möglich, dass trotz Digitalsteuer, die zu versteuernde Gewinne einiger Internetgiganten kleiner ausfallen als gewünscht. Ein erster Schritt wäre es dennoch, wenn EU-Beschlüsse in Steuerfragen einstimmig getroffen werden. Großbritannien – als scheidendes EU-Mitglied – plant hingegen schon eine eigene Digitalsteuer.

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Kommentare

Kira N. 6. Januar 2022 um 20:33

Vielen Dank für diesen Beitrag über die Digitalsteuer im Steuerrecht. Interessant, dass diese insbesondere wegen des stark begrenzten Anwendungsbereich im EU Raum nicht durchsetzen wird. Ich habe mal ein Praktikum im Steuerrecht gemacht und da wurde sich noch mit der Thematik beschäftigt. Spannend, dass diese inzwischen vom Tisch ist.

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